Neue Anreisehinweise ab dem 20.03.2022

Liebe Gäste,

ab dem 20.03.2022 entfällt die 3-G Regel für den touristischen Reiseverkehr in Schleswig-Holstein.

Besteht bei einem Gast ein positiver COVID-19 Befund, ist der betreffende Gast verpflichtet, sich unverzüglich in Quarantäne (Selbstisolation) zu begeben (siehe Quarantäneverordnung des Landes Schleswig-Holstein).

Eventuell zusätzlich anfallende Kosten sind von dem Gast zu tragen, bzw. ist auf eigene Kosten die Heimreise anzutreten.

Gastronomie

Zugang zur Innengastronomie entfällt ebenfalls die 3G-Regel

Erneutes Beherbergungsverbot

Bei wiederholtem Beschluss der Bundes- bzw. Landesregierung über ein Beherbergungsverbot, verpflichtet sich der Gast, auf eigene Kosten sofort abzureisen. Alle nicht in Anspruch genommenen Übernachtungen werden zurückerstattet.

Des Weiteren gelten nach wie vor die allgemeinen Corona-Verhaltensregeln:

die Abstandsgebote zwischen Personen von 1,5m einzuhalten.

soweit das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckung gefordert wird, z.B. Geschäfte, Öffentlicher Nahverkehr), sind diese zu beachten.

Kontakte zu anderen Personen sind zu minimieren, Hände regelmäßig waschen und in die Armbeuge husten/niesen.

in Fahrstühlen und Treppenaufgängen, wo die Abstandsregeln nicht eingehalten werden können, ist Mundschutz zu tragen.

Der Vertragspartner verpflichtet sich alle Mitreisenden über die geltenden Pandemie-Regeln zu unterrichten und aufzuklären.

Wir freuen uns schon jetzt sehr auf Ihren Besuch und stehen Ihnen für weitere Rückfragen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung.

Wir wünschen Ihnen viel Vorfreude auf Ihren Urlaub!

Ihr Insel-Team